• Immobilieninvestment   ·   zu Denkmalbauten

Denkmalimmobilien (EStG § 7i) und Immobilien in Sanierungsgebieten
(EStG § 7h) sind nach wie vor die beliebtesten Steuersparanlagen in
Deutschland. Wir bieten ausgesuchte Ballungszentren in West- und
Ostdeutschland mit hoher Wirtschaftskraft und Einwohnerzuzug statt
Abwanderung. Hierunter fallen z.B. die Metrolpolregion Nürnberg, das
Rhein/Main Gebiet, aber auch Städt wie Leizig, Zwickau, Dresden und Berlin. 

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Üblicherweise finden Sie bei Altbauten folgende Aufteilung:
1) Grund- und Boden
2) Altbausubstanz
3) nachträgliche Herstellungskosten

AfA (Absetzung für Abnutzung) - Sätze:
1) auf Grund- und Boden - keine AfA 
2) auf die Altsubstanz: (1925 -> 2,5%, danach -> 2%)
3) auf die Herstellungskosten: (8 Jahre -> 9%, 4 Jahre -> 7%)

In Sanierungsgebieten schreiben Sie auch Neubauten wie in Punkt 3) ab,
ebenfalls ohne Grund- und Bodenanteil.